Amtsblattbeitrag der Grünen Stadtratsfraktion: zum Antrag für mehr Igelschutz

Die Grüne Stadtratsfraktion bedauert das bisherige Scheitern der Bemühungen zu einem Nachtfahrverbot von Mährobotern als Beitrag zum Igelschutz und hat deshalb einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, welches dieses Thema voranbringen soll. Zuständig ist zwar prinzipiell das Landratsamt in der Funktion der Unteren Naturschutzbehörde. Allerdings sieht die Grüne Fraktion Möglichkeiten auf städtischer Ebene und hat deshalb beantragt, die Stadt Emmendingen möge eigene Maßnahmen zum Schutz von Igeln vor Mährobotern prüfen und entwickeln. Diese sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen: Aufklärung und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger über die Gefahren von Mährobotern für Igel und Erarbeitung von Empfehlungen für den igelsicheren Einsatz von Mährobotern auf öffentlichen und privaten Grünflächen. Darüber möge die Stadtverwaltung das Landratsamt Emmendingen auffordern, eine Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln vor Mährobotern zu erlassen (Nachtfahrverbot). Hier sei auf die Allgemeinverfügung des Landkreises Esslingen vom 16.04.2026 verwiesen.

Die Zahl der Igel nimmt in Deutschland kontinuierlich ab. Igel sind besonders in Gärten verbreitet, deshalb tragen Städte und Kommunen eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser inzwischen bedrohten Art. Die Nutzung von Mährobotern nimmt kontinuierlich zu. Diese verursachen schwere Verletzungen bei Igeln, da diese bei Gefahr nicht fliehen. Die wenigsten Geräte können Igel sicher erkennen, Tierärzte und Igelstationen berichten von einer zunehmenden Zahl von schwer verletzten Igeln, die nur noch erlöst werden können. Im Frühjahr sind besonders oft trächtige Igel betroffen. Viele verletzte Igel verkriechen sich und verenden nach langem Leiden.

Rechtsgrundlage für eine Allgemeinverfügung ist § 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen oder zu töten. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutz­gesetzes, hier das Tötungsverbot, zu überwachen und zu kontrollieren. Dies ist in der Realität mit einem nicht zu bewerkstelligenden Kontrollaufwand verbunden. Dies gilt umso mehr, da sich verletzte Igel in der Regel verkriechen und deshalb regelmäßig nicht aufgefunden werden können. Durch ein Nachtfahrverbot von Mährobotern wird die Wahrscheinlichkeit der Verletzung und Tötung von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren ausgeschlossen oder erheblich reduziert. Eine Allgemeinverfügung ist deshalb erforderlich. Mildere Maßnahmen, mit denen ein vergleichbarer Erfolg mit einer vergleichbaren Sicherheit und einem vergleichbaren Aufwand herbeigeführt werden könnte, sind nicht ersichtlich. Hierfür ist die untere Naturschutzbehörde zuständig, es ergibt sich daraus die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Landkreises Emmendingen. Eine Allgemeinverfügung ist angemessen, der beabsichtigte Zweck steht nicht außer Verhältnis zu der Intensität des Eingriffs. Der Einsatz von Mährobotern wird ausschließlich in den Nachtstunden verboten, damit verbleibt die gesamte Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang, um den Mähroboter in Betrieb zu nehmen und effektiv zu nutzen.

Christian Schuldt, Fraktionssprecher