Fraktionsantrag für ein Wohnbaukonzept zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus

Die Verwaltung wird aufgefordert bis spätestens 30. November 2016 ein Wohnbaukonzept vorzulegen, welches gewährleistet, dass bis spätestens 30.11.2017 zusätzlicher Mietwohnraum für 150 Personen mit Anspruch auf Sozialwohnungen und für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf geschaffen wird. Mittelfristig soll mit Hilfe des wohnungsbaupolitischen Konzeptes in den Folgejahren 2018 und 2019 preiswerter und sozialgebundener Mietwohnraum für mindestens weitere 150 Personen erstellt werden. Als preiswert wird eine Kaltmiete pro Quadratmeter angenommen, die mindestens 1,50 Euro unter dem Freiburger Mietspiegel liegt. Die Verwaltung soll, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2017 mitteilen, welche Finanzierungsmittel in welchen Jahren in etwa benötigt werden, um diesen sozialgebundenen Wohnraum für 300 Personen, zu realisieren. Das Wohnbaukonzept und seine sozialen Grundsätze gelten auch für die Bauprojekte der Stadtbau GmbH. Die Stadt Emmendingen überlässt der für die städtische Wohnungen zuständigen städtischen Wohnbau GmbH unentgeltlich Grundstücke zur Schaffung städtischer Sozialwohnungen. Die städtische Wohnbau GmbH ist zudem personell und finanziell so auszustatten, dass sie in der Lage ist, Födermittel für den sozialen Wohnungsbau und für energetische Sanierungsmaßnahmen zu beantragen. Folgende sozialpolitische Grundsätze sollen in dem neuen Wohnbaukonzept Berücksichtigung finden:  Bei Ausweisung neuer Wohngebiete und von Bebauungsplänen muss verbindlich minestens 40% sozialer Wohnungsbau verwirklicht werden.  Bei Erweiterungen und Änderungen bestehender Bebauungspläne soll bei mehr als einer Wohnung/Wohneinheit/Geschosswohnungsbau mindestens 30% sozialer Wohnungsbau verwirklicht werden  Bei der Schaffung von Baurechten und der Durchführung von privaten Bodenordnungsverfahren sind  20% der Fläche für Maßnahmen im geförderten Wohnungsbau unentgeltlich an die Stadt abzutreten oder Fortsetzung Fraktionsantrag Seite 2 von 3  Im Umfang von mindestens 40% des neu geschaffenen Wohnraums geförderter Mietwohnungsbau zu realisieren und zu belegen. Mit Investoren werden dementsprechend städtebauliche Verträge abgeschlossen.  Bei im Eigentum der Stadt oder des Landes zu erstellenden Bebauungsplänen sind darüber hinaus weitere Feststellungen zu treffen:  40% sozialer Wohnungsbau  20% Eigentum zur Selbstnutzung Schwellenhaushalte  20% Bedarfsgruppen  Um weitere Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlichen preiswerten und sozialen gebundenen Mietwohnraums auszuschöpfen, soll die Umwandlung von bisher auf Gewerbegebiete festgelegten Bereichen in Mischgebiete geprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierungsbedarfe für die Umsetzung für den Haushalt 2017 zu ermitteln und einzustellen.

Begründung: Der Bedarf an Sozialwohnungen und preiswerten Mietwohnungen ist in Emmendingen unbestritten. Die Stadtverwaltung hat ausschließlich privaten Investoren Baugebiete zu Erschließung überlassen, so dass nur Wohneigentum für Käufergruppen geschaffen wurde. Zur Erfüllung des Bedarfs an sozial geförderten Mietwohnraum kann nicht länger auf die Marktwirtschaft gezählt werden, deshalb ist eine Vorgabe aus sozialer Verpflichtung gerechtfertigt. Die Diskussion der letzten Wochen hat verdeutlicht, dass der aktuelle Nachholbedarf im Segment der preiswerten und sozial geförderten Mietwohnungen sofortige Lösungen verlangt. Die Stellung der städtischen Wohnbau GmbH muss gestärkt werden, damit sie Ihrer Aufgabe gerecht werden und sozialen Wohnraum schaffen und an Bedarfsgruppen vergeben kann. Die Stadtbau GmbH wird in der Regel im Auftrag der Satdt Emmendingen tätig und hat sich nach deren wohnungspolitischen Zielen zu richten. Dies beinhaltet auch soziale Vorgaben, die für die Sparkasse Nördlicher Breisgau als Miteigentümer mitgetragen werden sollte, weil sie als öffentlich-rechtliches Institut auch den regionalen Gemeinwohlinteressen verpflichtet ist. Die Grüne Fraktion befürwortet zudem eine geordnete Nachverdichtung, mit dem Ziel, geförderten Mietwohnungsbau dezentral zu schaffen. Die Änderung und Erweiterung von Bebauungspläne soll genutzt werden, um den Bedarf an Sozialwohnungen Schritt für Schritt zu decken. Grudnsätzlich sind private Investoren mit in die gesellschaftliche Verantwortung zu nehmen. Dafür hat der Gesetzgeber Vorgaben im Paragraph 9 (7) und (8) des Baugesetzes vorgesehen, die in Emmendingen angewendet werden müssen. Nur dann wird es gelingen, fortlaufend für sozial zu fördernde Bedarfsgruppen benötigten Mietwohnungsraum zu schaffen.