Amtsblattbeitrag der Grünen Stadtratsfraktion zur Grundsteuer

Fraktionssprecher Christian Schuldt
Fraktionssprecher Christian Schuldt, Eigene Aufnahme

Im Emmendinger Stadtrat, sowie auf allen anderen politischen Ebenen, wurde über die Grundsteuer diskutiert und entschieden. Der Grünen Stadtratsfraktion ist es wichtig, auf die Entstehungsgeschichte hinzuweisen und Falschinformationen auszuräumen.
Ausgangspunkt für die Grundsteuerreform war 2019 die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches die bisherige Berechnung der Grundsteuer als Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung erklärte. Daraus folgte, dass zukünftig für manche Grundstücke eine höhere und für manche eine niedrigere Grundsteuer zu entrichten sein wird. Entsprechend dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts wird die Steuerlast umverteilt. Es ist damit unvermeidbar, dass dies manchmal als ungerecht empfunden wird, egal wie man es organisiert.
In Baden–Württemberg haben sämtliche kommunale Spitzenverbände aus Städte-, Landkreis- und Gemeindetag für das Bodenwertmodell plädiert. Um diese Wünsche der Kommunen zu berücksichtigen, haben sich auf Landesebene Grüne und CDU gemeinsam für den Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage entschieden. Dies vereinbart am besten die Ziele Bürokratieabbau und Verfassungsmäßigkeit.

Christian Schuldt, Fraktionssprecher