Die Grüne Stadtratsfraktion hatte gehofft, dass die Atempause aufgrund der Vertagung genutzt wird, um den Antrag zur „Sanierung des Burghangs“ zurückzuziehen. Entsprechend zahlreich kamen bereits im Vorfeld Forderungen, den Antrag nicht anzunehmen. Der Burghang ist als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen, das entspricht der Schutzkategorie eines Naturschutzgebietes. Naturschutzfachlich gesehen sind abgängige Bäume und tote Äste nicht einfach nur totes Holz, sondern ein wertvoller Lebensraum für sehr seltene Tiere und Pflanzen. Stehendes Totholz, also aufrechte abgestorbene Bäume, sind als Lebensraum für Insekten noch wertvoller als liegendes Totholz, denn besonders gefährdete Insektenarten finden sich in den oberen, besonnten Stammteilen und in den abgestorbenen Ästen, die noch in der Krone hängen.
Deshalb besteht aus naturschutzrechtlicher Sicht kaum eine Chance, dass dieser Zerstörung von wertvollen Biotopen im Schutzgebiet eine Genehmigung erteilt wird. Dieser Antrag wird somit die Emmendinger Stadtverwaltung und die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt mit unnötiger Arbeit belasten. Die Mitarbeitenden dort sind aber mehr als ausgelastet und brauchen wirklich keine Beschäftigungstherapie. Sinnvoller und nach vorne gerichtet wäre es, die Kapazitäten auf Maßnahmen zur Umsetzung des Fußgänger- und Radverkehrs- sowie des Klimaanpassungskonzepts zu richten. Der Zielrichtung des Antrags, lediglich einzelne Bäume oder Äste entfernen zu müssen, steht die Pflicht der Stadt Emmendingen zur Verkehrssicherung entlang ausgewiesener Fußwege entgegen. So könnte – im Radius von mehr als einer Baumlänge um den Weg – nur mit einer vollständigen Abholzung sämtlicher Bäume, die eine Gefährdung darstellen, die Verkehrssicherheit hergestellt und eine Freigabe des derzeit gesperrten Weges erfolgen. Die Grüne Stadtratsfraktion bedauert es, dass trotz dieser Sachlage der Antrag der CDU mehrheitlich angenommen wurde.
Christian Schuldt, Fraktionssprecher