Pressemitteilung der Grünen Fraktion zur Photovoltaik in der Gestaltungssatzung

Pressemitteilung der Grünen Fraktion zur Photovoltaik in der Gestaltungssatzung

die Grüne Stadtratsfraktion hat in der letzten Stadtratssitzung beantragt, Photovoltaikanlagen in Innenstadt uneingeschränkt zu erlauben und diese genehmigungsfrei (wie diese Anlagen sonst auch) in Bezug auf die Gestaltungssatzung zu stellen. Eine Photovoltaikanlage greift nicht in die Bausubstanz ein und könnte immer wieder demontiert werden. Wir können es uns mit der Klima- und Energiekrise nicht erlauben, nur auf eine Kilowattstunde erneuerbare Energien zu verzichten. Die Gestaltungssatzung soll zwar überarbeitet werden, aber bis das irgendwann erfolgt ist, ist es zu spät. Wir brauchen die saubere Energie jetzt, es ist eh schon so viel Zeit verschwendet worden, weil die erneuerbaren Energien zu lange ausgebremst wurden. Es ist schon 1 vor 12 für das Klima.
Mit dem aktuellen Vorschlag der Stadtverwaltung zur Überarbeitung der Gestaltungssatzung, würde ein Bürokratiemonster geschaffen und Klimaschutz mutwillig verhindert. Die Grüne Stadtratsfraktion hat Zweifel, ob die Gestaltungssatzung Innenstadt in der vorliegenden Form mit Bundesrecht, hier dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, vereinbar ist: Nach dem Wortlaut dieses Gesetzes, liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das bedeutet, dass die erneuerbaren Energien, insbesondere im Rahmen von Abwägungsentscheidungen, gegenüber anderen Schutzgütern wie z. B. dem Denkmalschutz und dem Baurecht, nur in Ausnahmefällen nachrangig werden können. Andere öffentliche Interessen dürfen den erneuerbaren Energien nur dann in gleicher Wertigkeit entgegenstehen, wenn sie mit einem vergleichbaren verfassungsrechtlichen Rang ausgestattet sind.
Die geplante Gestaltungssatzung sieht massive Einschränkungen für die Errichtung von Photovoltaik vor. Die starren Vorgaben von Abstandsflächen zu Dachfirst oder Dachkanten stehen der Verwen-dung marktgängiger Module entgegen. Die heutigen Solarmodule haben Einheitsgrößen von etwa 1,8 Meter Länge und 1 Meter Breite, die Module passen dann entweder in das erlaubte Montagefen¬ster oder eben nicht. Die Grünen vermissen in der Satzung die notwendige Abwägungsentschei¬dung gegenüber dem Vorrang der erneuerbaren Energien. Nach dem EEG müssten die Einschränkun¬gen, die in § 3.2 Ziffer 5a der Gestaltungssatzung formuliert sind, gegen den Vorrang der erneuerba¬ren Energien abgewogen werden. Ist das öffentliche Interesse an einer besonderen Dachgestaltung grundsätzlich vorrangig und mit einem höheren verfassungsrechtlichen Rang ausgestaltet? Inwiefern ist es im überragenden öffentlichen Interesse, dass Photovoltaikmodule mindestens 40 cm Abstand zu First und Dachkanten halten? Warum würde das Schutzziel Gestaltung bei 10 oder 20 cm Abstand nicht erreicht?